Verpflichtende Kassenmeldung bis 31. Juli 2025
Bis spätestens 31. Juli 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre im Einsatz befindlichen elektronischen Aufzeichnungssysteme (EAS) gemäß § 146a Abs. 4 AO an die zuständige Finanzverwaltung zu melden. Diese Vorgabe betrifft sämtliche Kassenarbeitsplätze – auch solche, die über das Modul „PoSPlus TSE“ im Rahmen des deLUXE-ERP-Systems betrieben werden.
Um diese gesetzliche Anforderung effizient, rechtssicher und fristgerecht zu erfüllen, steht mit der Lösung Fiskal Cloud ELSTER eine technische Anbindung zur Verfügung. Die Übermittlung erfolgt über die in der Fiskal Cloud integrierte ERiC-Schnittstelle, entsprechend den Anforderungen der Komet-Arbeitsgruppe.
Technische Umsetzung & Mandat
Die Kassenmeldung über FUCHS EDV und wird als Dienstleistung angeboten. Für deren Nutzung ist ein entsprechendes Mandat durch das meldepflichtige Unternehmen erforderlich.
Zur rechtzeitigen Umsetzung wird empfohlen, das erforderliche Mandatsformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen bis spätestens 30. April 2025 zurückzusenden. Das Dokument steht als PDF zur Verfügung.
Zusätzliche Systeme
Sofern sich an einem Standort weitere Kassensysteme im Einsatz befinden, die nicht über deLUXE-ERP bzw. nicht über die Deutsche Fiskal angebunden sind, kann auf Anfrage ein individuelles Angebot zur Meldung externer EAS erstellt werden.
Für den gesetzeskonformen Betrieb elektronischer Kassensysteme ist die fristgerechte Übermittlung zwingend erforderlich. Die Nutzung der angebotenen Lösung stellt eine sichere, zentral verwaltete und vollständig integrierte Umsetzung sicher.