Kennzeichnungspflichten für Netzteile erfolgreich in deLUXE-ERP umgesetzt
Mit Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungspflichten zu Netzteilen für Elektrogeräte stellt FUCHS EDV sicher, dass betroffene Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen schnell, einfach und rechtssicher erfüllen können. Das passende Modul in deLUXE-ERP macht die Umsetzung nicht nur effizient, sondern auch intuitiv bedienbar – für reibungslose Prozesse und volle Rechtssicherheit.
Hintergrund: Was verlangt die neue Verordnung?
Ab dem 28. Dezember 2024 müssen Hersteller, Händler und Importeure von Elektrogeräten gewährleisten, dass Netzteile eindeutig gekennzeichnet sind. Dazu gehören verpflichtende Angaben zur Mindest- und Maximalaufnahmeleistungsowie der Hinweis, ob ein Gerät über ein Netzteil verfügt. Diese neue Transparenz soll Verbrauchern helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und gleichzeitig die Energieeffizienz fördern.
Achtung: Fehlende oder fehlerhafte Angaben können ab dem Stichtag zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Für Unternehmen im Online-Handel ist es daher höchste Zeit, ihre Prozesse jetzt zu optimieren.
Hinweis: Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Onlineshops – egal ob Sie an Privatkunden (B2C) oder Geschäftskunden (B2B) verkaufen. Es reicht nicht, nur einen Link zum Hersteller zu setzen oder das Etikett woanders anzuzeigen. Alle Pflichtangaben müssen direkt auf der Produktdetailseite sichtbar sein, damit Ihre Kunden alle wichtigen Informationen sofort finden und gut beraten sind.
So einfach ist die Umsetzung mit deLUXE-ERP
Mit dem neuesten deLUXE-ERP-Modul „Kennzeichnungspflicht Netzteile“ hat FUCHS EDV alle Vorgaben praxisnah und benutzerfreundlich in deLUXE-ERP integriert:
✔️ Zwei neue Felder im Artikelstamm ermöglichen die einfache Erfassung der Mindest- und Maximalaufnahmeleistung direkt am jeweiligen Produkt.
✔️ Die Kennzeichnung, ob ein Gerät ein Netzteil oder kein Netzteil hat oder gar die Option „Powerdelivery“ nutzt, wird unkompliziert über die betroffenen Artikel selbst gesteuert – das spart Zeit bei der Datenpflege.
✔️ Der Verantwortliche wird als Person direkt in der Anschrift des Herstellers hinterlegt. Der Hersteller selbst wird wie gewohnt im jeweiligen Artikel gespeichert – so bleibt alles transparent und zentral dokumentiert.
✔️ Über die Schnittstelle zum Onlineshop eZENTRUM werden alle hinterlegten Angaben vollautomatisch übertragenund im Shop korrekt und rechtssicher angezeigt.
Die Umsetzung passt sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe ein – ohne komplizierte Zusatztools oder Insellösungen.
Ihre Vorteile mit deLUXE-ERP 

- Rechtskonformität: Alle gesetzlichen Kennzeichnungspflichten werden automatisch erfüllt.
- Intuitive Anwendung: Einfache Bedienung – kein zusätzlicher Schulungsaufwand.
- Effiziente Integration: Reibungsloser Ablauf – alles bleibt in einem System.
- Zukunftssicherheit: Weitere gesetzliche Anpassungen können flexibel über Updates ergänzt werden.
Für wen ist das neue Modul besonders relevant?
Die neuen Online-Kennzeichnungspflichten gelten für viele Elektrogeräte, insbesondere sogenannte Funkanlagen gemäß Anhang Ia Teil I der Richtlinie 2022/2380. Dazu zählen unter anderem:
- Tragbare Mobiltelefone
- Tablets
- Digitalkameras
- Kopfhörer, Headsets und Ohrhörer
- Tragbare Videospielkonsolen
- Tragbare Lautsprecher
- E-Reader
- Tastaturen und Mäuse
- Tragbare Navigationssysteme
- Laptops (mit Sonderregelung)
Die Vorgaben gelten ab dem 28.12.2024 für alle neu in Verkehr gebrachten Produkte (mit Ausnahme von Laptops). Für Laptops gilt eine Übergangsfrist bis zum 28.04.2026. Lagerware, die vor diesen Stichtagen bereits gehandelt wurde, ist von der Pflicht ausgenommen.
Automatischer Übertrag in den Onlineshop eZENTRUM
Alle in deLUXE-ERP hinterlegten Angaben werden vollautomatisch in den angebundenen Onlineshop eZENTRUM übertragen und dort gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben dargestellt. So bleibt Ihr Webshop jederzeit rechtssicher – ohne zusätzlichen Aufwand.