deLUXE-Modul „UST-ID Prüfung“

Handelsunternehmen, die ihre Leistungen auch ausländischen Unternehmen in der EU anbieten, sind dazu verpflichtet für die umsatzsteuerfreie Lieferung die jeweilige EG-Umsatzsteueridentifikationsnummer (UST-ID) des Käufers auf ihre Legitimität zu prüfen.

Mit dem Modul deLUXE-Modul „UST-ID Prüfung“ können Abfragen direkt aus deLUXE-ERP getätigt werden, da das deLUXE-Modul vollständig als Add-On integriert ist. Bei prüfungsrelevanten Geschäftsvorfällen wie z.B. Auftragsanlage, Fakturierung sowie bei der Stammdatenpflege, prüft das Modul vollautomatisch im Hintergrund und liefert in wenigen Sekunden ein verbindliches Ergebnis.

Die Schnittstelle sendet via HTTPS-Protokoll die UST-ID des zu prüfenden Unternehmers zusammen mit den Angaben Firma, Straße, PLZ und Ort. Der Service des Bundesamtes prüft einmal die UST-ID auf ihre Gültigkeit. Zusätzlich wird ein Abgleich der Parameter Firma, Straße, PLZ und Ort durchgeführt. Für jede Angabe wird ein Status „stimmt überein“ oder „stimmt nicht überein“ generiert.

Mit Hilfe verschiedener Parameter kann die Prüfung in der Adressebene sowie bei der Auftragsanlage gesteuert werden. Weitere Optionen sorgen dafür, dass ein Infoeintrag in der Historie des Kunden festgehalten und ggf. gleichzeitig ein Schreiben vom BZSt über die Anfrage angefordert, das dann separat per Post zugestellt wird. Die gedruckte Bestätigung ist als Nachweis wichtig. Dieser Ausdruck wird kostenfrei pro Tag vom Bundesamt für Steuern gesendet!

Mit dem systemgestützten UST-ID Bestätigungsverfahren in deLUXE-ERP können selbstverständlich auch größere Mengen von Adressdaten geprüft werden. So ist es optional möglich, eine Prüfung direkt beim Adressimport (z.B. bei Adresskauf) zu initiieren oder auch den gesamten oder Teile Ihres Adressbestandes aus deLUXE-ERP an das BZSt zu übermitteln. Auch hier werden die Ergebnisse sofort in der Kundenhistorie angezeigt.

Das Modul kann ausschließlich für eine Abfrage im Dialog mit dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern eingesetzt werden.Anwender, die für Geschäftszwecke außerhalb der Bundesrepublik Deutschland deLUXE-ERP einsetzen, können dieses Modul ebenfalls verwenden!

Weitere Informationen finden Sie hier!