Was kostet Datenschutz?

Erstmalig seit dem Inkraftreten der DSGVO hat eine europäische Datenschutzbehörde im April diesen Jahres ein Bußgeld wegen der Verletzung der Informationspflichten verhängt. Anders als etwa im Falle ungenügender Sicherheitsvorkehrungen vor Angriffen Dritter wurde dem verantwortlichen Unternehmen das bewusste Nichtinformieren betroffener Personen zur Last gelegt.

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Dem mit Stammsitz in Schweden ansässigen Aktienunternehmen wird vorgeworfen, dass nicht jede betroffene Person von den rund 6 Millionen Einträge umfassenden Datenpool über die in Art. 13, 14 DSGVO enthaltenen Betroffenenrechte informiert wurde, sondern lediglich diejenigen, dessen E-Mail-Adresse sich in der Datenbank befand. In den Augen der Präsidentin der UODO, Dr. Edyta Bielak-Jomaa, sei Bisnode AB seiner Informationsverpflichtung deshalb nur gegenüber etwa 90.000 Personen in ausreichendem Maße nachgekommen.

Im Fall der übrigen Personen sei eine Information unterblieben, da laut Aufsichtsbehörde eine Informationsbereitstellung via Telefon oder Brief in rund 6 Millionen Fällen zu aufwendig sei. Wie wichtig die Bereitstellung von Informationen über Betroffenenrechte jedoch sei, zeige, dass von den 90.000, etwa 12.000 Personen der Verarbeitung durch Bisnode AB widersprochen haben, betont die Präsidentin auf einer eigens einberufenen Pressemitteilung am 25. März.

Quelle: https://tigges-dco.de/2019/04/10/erstmalig-dsgvo-bussgeld-informationspflichten/

Die meisten Firmen waren davon ausgegangen, dass die deutschen Behörden mit hohen Bußgeldern beim Datenschutz noch zurückhaltend sind. Das erste überhaupt verhängte Bußgeld fiel mit 20.000 Euro sehr bescheiden aus.In der Veröffentlichung zu dem verhängten Bußgeld lobte die zuständige Behörde die sehr gute Kooperation des Unternehmens im Bußgeldverfahren und seine Bereitschaft, Fehler beim Datenschutz offen einzuräumen und schnell abzustellen.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-sein-erstes-bussgeld-in-deutschland-nach-der-ds-gvo/

Vor allem kostet es eins: Zeit! Planung, Schulung, Umsetzung, Sicherstellung und Überprüfung.Aber wie o.g. Beispiele zeigen, kann Datenschutz (wenn er nicht beachtet wird) auch empfindliche Strafen nach sich ziehen.

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