BZSt schaltet alte USt‑ID‑Prüfung ab – REST‑API wird Standard ab 30.11.2025

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat eine weitreichende Änderung für die technische Prüfung von Umsatzsteuer‑Identifikationsnummern (USt‑IdNrn.) angekündigt: Die bisher genutzte XML‑RPC‑Schnittstelle wird zum 30. November 2025 deaktiviert. Danach sind qualifizierte Abfragen von USt‑IdNrn. ausschließlich über die neue REST‑API des BZSt möglich – ein moderner, sicherer und zukunftsfähiger Standard für automatisierte Prüfprozesse.

BZSt schaltet alte USt‑ID‑Prüfung abBereits seit dem 1. Juli 2025 steht die neue REST‑API als technische Schnittstelle bereit, mit der Unternehmen die qualifizierte USt‑ID‑Prüfung automatisiert durchführen können. Die alte XML‑RPC‑Methodik wird nach dem Stichtag nicht mehr unterstützt, was alle Systeme betrifft, die heute noch auf diese klassische Schnittstelle setzen.

Warum diese Umstellung wichtig ist

Die qualifizierte Prüfung einer Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer ist ein zentraler Bestandteil der innergemeinschaftlichen Lieferungs‑ und Leistungsprozesse. Nur mit einer gültigen USt‑IdNr. kann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gegenüber dem Finanzamt rechtskonform nachgewiesen werden. Falsche oder nicht geprüfte Nummern können zu empfindlichen Steuernachforderungen oder Regressansprüchen führen.

Mit der Umstellung auf die REST‑API sorgt das BZSt für:

  • Bessere Performance und Skalierbarkeit bei Massendaten‑Prüfungen
  • Stärkere Sicherheit und moderne Authentifizierung
  • Zukunftssichere API‑Integration für ERP‑ und Finanzsysteme

Technische Auswirkungen für Unternehmen

Ab dem 30. November 2025 funktionieren automatisierte qualifizierte USt‑ID‑Prüfungen nur noch über die neue REST‑API – Systeme, Plugins oder Schnittstellen, die weiterhin auf XML‑RPC setzen, werden keine validen Abfragen mehr durchführen können.

Konkret bedeutet das für Unternehmen:

  • Keine qualifizierten Prüfnachweise mehr über die alte XML‑RPC‑Schnittstelle
  • Systeme ohne REST‑API‑Unterstützung verlieren die Automatisierungsfähigkeit
  • Manuelle Prüfung über das BZSt‑Onlineportal wird möglich bleiben, ist aber ineffizient

Was bedeutet das für deLUXE‑ERP Anwender?

Für alle Anwender des deLUXE‑ERP Moduls „USt‑ID Prüfung“ ist ein zeitnahes Update unerlässlich. Das Modul basiert aktuell bei vielen Installationen noch auf der XML‑RPC‑Schnittstelle, die – wie vom Bundeszentralamt für Steuern angekündigt – zum 30. November 2025 deaktiviert wird.

Ohne die technische Umstellung auf die REST‑API ist ab diesem Datum keine qualifizierte USt‑ID‑Prüfung mehr möglich. Das kann erhebliche Auswirkungen auf innergemeinschaftliche Geschäftsprozesse und steuerliche Nachweispflichten haben.

Wir empfehlen allen Kunden, frühzeitig mit ihrem Ansprechpartner bei FUCHS EDV oder ihrem deLUXE‑ERP Betreuer Kontakt aufzunehmen, um die Aktualisierung einzuplanen und betriebliche Unterbrechungen zu vermeiden.

Rechtzeitig umstellen vermeiden Ausfallrisiken

Die Umstellung auf die REST‑API bedeutet eine notwendige Anpassung vieler IT‑Prozesse – eine Nachrüstung nach dem Stichtag kann zu Funktionseinschränkungen oder Ausfällen bei qualifizierten USt‑ID‑Prüfungen führen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zu handeln und sicherzustellen, dass alle Schnittstellen, Add‑ons oder Eigenentwicklungen rechtzeitig auf den neuen API‑Standard ausgerichtet sind.

 Wichtiger technologischen Schritt in der automatisierten Umsatzsteuer‑ID‑Prüfung

Die Abschaltung der XML‑RPC‑Schnittstelle durch das BZSt zum 30. November 2025 und die verpflichtende Nutzung der neuen REST‑API markiert einen wichtigen technologischen Schritt in der automatisierten Umsatzsteuer‑ID‑Prüfung. Für deLUXE‑ERP‑Anwender bedeutet dies:

  • Prüfen Sie, ob Ihre qualifizierte USt‑ID‑Prüfung bereits REST‑API‑fähig ist
  • Aktualisieren oder planen Sie rechtzeitig Updates für Add‑ons und Schnittstellen
  • Planen Sie das Update Ihres Moduls „USt‑ID Prüfung“ rechtzeitig mit FUCHS EDV

Mit einer rechtzeitigen Umstellung sichern Sie die automatisierte qualifizierte USt‑ID‑Prüfung, bleiben gesetzeskonform und vermeiden unerwartete Prozessunterbrechungen nach dem Stichtag.