EU-Gewährleistungslabel & GARAN ab 2026: Was Händler jetzt wissen müssen

Neue EU-Gewährleistungsinformation ab September 2026: Was Händler jetzt beachten müssen

Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union neue Informationspflichten rund um Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien. Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, müssen künftig einen einheitlichen EU-Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht gut sichtbar darstellen.

Zusätzlich wird mit GARAN ein neues EU-Label für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern eingeführt.

Wichtig dabei: Die neuen Vorgaben betreffen keineswegs nur den Elektronik- oder Technikhandel. Entscheidend ist grundsätzlich, ob Waren an Verbraucher (B2C) verkauft werden – stationär oder über einen Onlineshop.

Was ändert sich ab dem 27. September 2026?

Grundsätzlich müssen zwei unterschiedliche Anforderungen voneinander getrennt betrachtet werden.

1. EU-Gewährleistungslabel für den B2C-Handel

EU-Gewährleistungslabel | deLUE-ERPHändler, die Konsumgüter an Verbraucher verkaufen, müssen diese künftig mit dem von der EU vorgegebenen harmonisierten Gewährleistungslabel über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren.

Der Hinweis ist nicht artikelbezogen, sondern dient als allgemeine Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Im stationären Handel muss das Gewährleistungslabel gut sichtbar angebracht werden, beispielsweise im Verkaufsraum oder im Bereich der Kasse. Wird es ausgedruckt, darf es nicht kleiner als DIN A4 sein.

Im Onlinehandel muss das Gewährleistungslabel als allgemeiner Hinweis gut sichtbar auf der Website des Händlers dargestellt werden. Online ist die farbige Version zu verwenden.

Gestaltung und QR-Code sind von der EU vorgegeben und dürfen nicht beliebig verändert werden.

2. GARAN – das neue Label für bestimmte Haltbarkeitsgarantien

Vom allgemeinen Gewährleistungslabel zu unterscheiden ist das neue GARAN-Label.GARAN | eZENTRUM

GARAN ist nicht für jeden Artikel erforderlich. Es kommt zum Einsatz, wenn der Hersteller eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet, die

  • für den Verbraucher ohne zusätzliche Kosten angeboten wird,
  • das gesamte Produkt umfasst und
  • eine Dauer von mehr als zwei Jahren hat.

Stellt der Hersteller dem Händler diese Informationen zur Verfügung, muss der Händler dafür sorgen, dass das GARAN-Label deutlich sichtbar und dem betreffenden Produkt eindeutig zugeordnet dargestellt wird.

Im Onlineshop kann dies beispielsweise direkt beim Produktbild erfolgen.

Wichtig für Händler: Sie sind nicht verpflichtet, selbst aktiv auf den Internetseiten ihrer Hersteller nach solchen Garantien zu suchen. Entscheidend sind die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Informationen.

Welche Händler und Branchen sind betroffen?

Die neuen Vorgaben beschränken sich nicht auf bestimmte Branchen. Entscheidend ist in erster Linie, ob ein Unternehmen Waren an Verbraucher verkauft.

Damit können auch klassische Groß- und Fachhändler betroffen sein, wenn sie neben ihrem B2B-Geschäft zusätzlich an Privatkunden verkaufen.

Handelsunternehmen / Branche EU-Gewährleistungslabel bei B2C GARAN möglicherweise relevant
Elektro- und Elektronikhandel ✓ häufig
Computer- und IT-Handel
Werkzeug- und Maschinenhandel mit B2C-Verkauf
Haushaltsgeräte / Haushaltswaren
Möbelhandel
Garten- und Freizeitartikel
Sportartikelhandel
Autozubehör / Ersatzteile
Bekleidung / Schuhe grundsätzlich möglich
Medizinprodukte im B2C-Verkauf je nach Produkt
Wein- und Getränkehandel eher selten
Lebensmittelhandel eher selten
Nahrungsergänzungsmittel eher selten
Gemischter B2B-/B2C-Handel ✓ für B2C je nach Produkt
Ausschließlicher B2B-Handel
Reine Dienstleistungen

Wichtig: Ein Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise bei Lebensmitteln, Wein oder Nahrungsergänzungsmitteln, ist keine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie im Sinne des GARAN-Labels.

Auch B2B-Händler können betroffen sein

Ein Punkt ist für viele Handelsunternehmen besonders wichtig: Die Einordnung als Groß- oder B2B-Händler allein reicht nicht aus.

Verkauft ein Unternehmen beispielsweise überwiegend an gewerbliche Kunden, ermöglicht über seinen Onlineshop oder einen anderen Vertriebskanal aber auch Privatkunden den Einkauf, sind die B2C-Verkäufe entsprechend zu berücksichtigen.

Ein Unternehmen mit 90 Prozent B2B-Umsatz kann somit für die verbleibenden B2C-Geschäfte sehr wohl von den neuen Informationspflichten betroffen sein.

Ein ausschließlich im B2B-Bereich tätiges Unternehmen fällt dagegen nicht unter diese verbraucherbezogenen Informationspflichten.

Was sollten Händler jetzt prüfen?

Bis zum 27. September 2026 sollten Handelsunternehmen insbesondere folgende Punkte klären:

1. Verkaufen wir Waren an Verbraucher?
Wenn ja, sollte die Einbindung des neuen EU-Gewährleistungslabels vorbereitet werden.

2. Betreiben wir einen B2C-Onlineshop?
Dann muss die entsprechende Darstellung auch im Onlineangebot berücksichtigt werden.

3. Gibt es Produkte mit einer entsprechenden Haltbarkeitsgarantie des Herstellers?
Vom Hersteller bereitgestellte Informationen sollten daraufhin geprüft werden, ob eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Produkt mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren besteht.

4. Wie werden diese Informationen verwaltet?
Gerade bei größeren Sortimenten sollte eine GARAN-Kennzeichnung nicht für jeden Artikel manuell im Onlineshop gepflegt werden müssen. Sinnvoll ist eine zentrale Verwaltung der entsprechenden Produktinformationen im ERP-System bzw. Warenwirtschaftssystem und die anschließende Übergabe an den Onlineshop.

Auswirkungen auf Warenwirtschaft und Onlineshop

Während das allgemeine EU-Gewährleistungslabel in erster Linie eine Anpassung des stationären Verkaufs bzw. des Onlineshops erfordert, stellt GARAN zusätzliche Anforderungen an die artikelbezogene Datenverwaltung.

Bei entsprechenden Produkten muss beispielsweise hinterlegt werden können,

  • ob für den Artikel eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie des Herstellers besteht,
  • wie viele Jahre diese umfasst und
  • welchem Produkt bzw. Modell die Garantie zugeordnet ist.

Im E-Commerce müssen diese Informationen anschließend eindeutig beim richtigen Artikel dargestellt werden.

Gerade für Händler mit mehreren hundert oder mehreren tausend Artikeln bietet sich daher eine zentrale Verwaltung in deLUXE-ERP an.

Umsetzung in deLUXE-ERP und eZENTRUM

Auch wir beschäftigen uns aktuell intensiv mit den neuen Anforderungen und bereiten entsprechende Erweiterungen für deLUXE-ERP und eZENTRUM vor.

Dabei betrachten wir insbesondere zwei Bereiche:

eZENTRUM – EU-Gewährleistungslabel
Integration und Darstellung des vorgeschriebenen EU-Gewährleistungslabels für B2C-Onlineshops.

deLUXE-ERP / eZENTRUM – GARAN
Artikelbezogene Verwaltung der vom Hersteller bereitgestellten Informationen zur Haltbarkeitsgarantie in deLUXE-ERP sowie die automatisierte Übergabe und Darstellung des GARAN-Labels im eZENTRUM-Onlineshop.

Unser Ziel ist es, die erforderlichen Informationen möglichst zentral in der Warenwirtschaft zu verwalten und insbesondere bei umfangreichen Sortimenten unnötige manuelle Pflegearbeiten im Onlineshop zu vermeiden.

Weiterführende offizielle Informationen:

Europäische Kommission – Praktische Leitlinien und offizielle Dateien für Gewährleistungslabel und GARAN

Your Europe – Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Informationen für Unternehmen

EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/825

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die neuen Anforderungen und stellt keine Rechtsberatung dar. Unternehmen sollten ihre individuelle Betroffenheit und die konkrete rechtliche Umsetzung bei Bedarf prüfen lassen.