Update der Intrastat Schnittstelle von ASCII auf INSTAT/XML

Update der Intrastat Schnittstelle von ASCII auf INSTAT/XML 1Unternehmen die B2B-Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten führen und über ein bestimmtes Umsatzvolumen hinaus Waren importieren und/oder exportieren, sind verpflichtet, monatlich Ihre Eingänge und Versendungen zu melden.

Je größer die Anzahl und Vielfalt der gehandelten Waren, desto aufwendiger und zeitintensiver ist  die Erstellung der Intrastat-Meldungen.

Die Intrastat Meldung ermöglicht es, den tatsächlichen Warenverkehr der Gemeinschaftsware (Versendungen und Eingänge) zwischen Mitgliedstaaten der EG (Europäischen Gemeinschaft) durch das Statistische Bundesamt statistisch zu erfassen.

Neue, verpflichtende Angaben ab dem 01. Januar 2022

Aufgrund der ab 1. Januar 2022 verpflichtenden Angabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware in der Verkehrsrichtung Versendung und aus Gründen der Standardisierung der Dateiformate, ist die Abgabe von Dateimeldungen im ASCII-Format über das Jahr 2021 hinaus nicht mehr möglich. Diese Angaben sind u.a. Inhalt der EU-Rahmenverordnung EBS. Allgemeine Informationen zum neuen Rechtsrahmen für die europäische Unternehmensstatistik erhalten Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ebs

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Um alle notwendigen Informationen an das statistische Bundesamt im Instat/XML-Format* zu übermitteln, kann in deLUXE-ERP mit den entsprechenden Modulen eine Meldedatei im INSTAT/XML-Format erzeugt werden, die im Anschluss als Dateimeldung an das statistische Bundesamt gesendet werden muss.

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*INSTAT/XML ist eine auf europäischer Ebene entwickelte XML-basierte Nachricht für die Meldung von Rohdaten zur Intrahandelsstatistik. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe des Europäischen Instituts für Normung entwickelt.

Hinweis: Beachten Sie dazu bitte die Hinweise aus Kapitel 6.2 Meldedateien im INSTAT/XML-Format in der Intrahandel Online-Hilfe des statischen Bundesamts.

ASCII-Format endet am 31.12.2021

Bis Ende 2021 können die Dateimeldungen im ASCII-Format erzeugt und an das statistische Bundesamt übermittelt werden  – spätestens ab Januar 2022 müssen die Dateimeldungen im INSTAT/XML-Format erzeugt und übermittelt werden. Das statistische Bundesamt ist u.a. aus Gründen der Datensicherheit gezwungen, das bisherige ASCII-Format abzulösen und genehmigt daher keine Neuanträge zur Meldung und ab Januar 2020 auch keine Übertragung im ASCII-Format.

Ursprungsland muss in deLUXE-ERP gepflegt sein

Einer der wichtigen Punkte, die zu beachten ist, ist dass in der Intrahandelsstatistik bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden ist, dieses muss in allen Artikel in deLUXE-ERP gepflegt sein!

Gleiches gilt bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat ab Berichtsmonat Januar 2022.

Ab Januar 2022 an müssen auch die Angaben in den Feldern Ursprungsland und UmsatzsteuerIdentifikationsnummer übereinstimmen

Die Einführung der beiden neuen Merkmale hat insbesondere zur Folge, dass Auskunftspflichtige verpflichtet sind, ihre Intrastat-Versendungsmeldungen nach dem Ursprungsland der Ware und nach der USt-ID-Nummer des Handelspartners zu differenzieren. Derzeit ist es statthaft, unterschiedliche Warenverkehre in einer einzelnen Position der IntrastatVersendungsmeldung zusammenzufassen, sofern bei den einzelnen Warenverkehren die Angaben in den Feldern Warennummer, Bestimmungsmitgliedstaat, Ursprungsbundesland, Art des Geschäfts und Verkehrszweig an der Grenze übereinstimmen. Von Berichtsmonat Januar 2022 an müssen auch die Angaben in den Feldern Ursprungsland und UmsatzsteuerIdentifikationsnummer des Warenempfängers (d.h. des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat) übereinstimmen.

Lieferverfahren

INSTAT/XML-Nachrichten sind mit dem Internetverfahren IDEV [IDEV]** zu übermitteln. Die Hinweise zur Benutzung von IDEV, allgemeine Informationen zur Dateimeldung und die erforderlichen Schlüsselverzeichnisse für alle Datenformate stehen auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels im Kapitel 6 [IDEV-Intra] als PDF-Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung.

**IDEV steht hier für den Begriff „Internet Datenerhebung im Verbund „, als gemeinsam eingesetztes Verfahren zur formulargestützten Onlinemeldung an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Bedingungen für eine Dateimeldung im INSTAT/XML -Format

Zur Genehmigung der Meldung mittels Datei im INSTAT/XML-Format ist zunächst die Übermittlung einer Testdatei erforderlich. Diese sollte mindestens 10, auf die Praxis bezogene Datensätze des aktuellen, oder des Vorjahres enthalten. Die Materialnummer ist mit ‚XGTEST‘ anzugeben. Nach erfolgreicher Prüfung der gelieferten Testdatei wird eine fünfstellige alphanumerische Materialnummer vergeben.

Neue Materialnummer ist zwingend notwendig

Die Materialnummer identifiziert im Erhebungsverfahren für einen gegebenen Dokument- oder Dateityp die versendende Stelle; sie wird vom Statistischen Bundesamt vergeben.
Hauptzweck der Materialnummer ist die Überprüfung der Berichtspflicht innerhalb des  Fachverfahrens. Materialnummern die bereits für andere Meldeverfahren erteilt wurden, dürfen nicht zur Kennzeichnung von Meldungen im INSTAT/XML-Format verwendet werden.

Bitte beachten: Erst nach erfolgreicher Prüfung der gelieferten Testdateien wird eine neue fünfstellige alphanumerische Materialnummer vergeben.