EU-Vorgaben im Zahlungsverkehr: Empfängerüberprüfung (VoP) ab Oktober 2025
Veränderungen im Zahlungsverkehr werfen oft Fragen auf – das ist verständlich. Deshalb informieren wir Sie frühzeitig, transparent und praxisnah.
Auch wenn sich Abläufe ändern: Mit deLUXE-ERP bleiben Ihre Zahlungsprozesse sicher, effizient und zuverlässig.
Hintergrund: Was steckt hinter VoP (Verification of Payee)?

Ziel dieser Regelung ist es, Fehlüberweisungen, Betrugsversuche und Falschbuchungen zu verhindern.
Dazu wird künftig bei Überweisungen geprüft, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen.
So soll sichergestellt werden, dass das angegebene Konto tatsächlich zum beabsichtigten Zahlungsempfänger gehört.
Was ändert sich konkret für Unternehmen?
- Bei Einzelüberweisungen wird künftig automatisch geprüft, ob Kontoinhabername und IBAN zusammenpassen.
Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie eine Rückmeldung und können entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem ausführen möchten.
→ Diese Überprüfung ist verpflichtend. - Bei Sammelüberweisungen oder Echtzeit-Sammelüberweisungen können Firmenkunden selbst entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung aktivieren (Opt-In) oder darauf verzichten (Opt-Out).
- Wichtig: Eine teilweise Freigabe einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelauftrags ist nicht möglich – ein Sammelauftrag kann nur vollständig freigegeben oder abgelehnt werden.
Was bedeutet VoP für deLUXE-ERP-Anwender?
Je nach eingesetztem deLUXE-ERP-Modul unterscheiden sich die Vorgehensweisen:
KontoManager PLUS
Anwender des deLUXE-ERP Moduls KontoManager PLUS können weiterhin wie gewohnt Sammelüberweisungen direkt aus deLUXE-ERP erstellen und ausführen.
In diesem Fall findet keine Empfängerüberprüfung (Opt-Out) statt – Ihre bisherigen Abläufe bleiben unverändert.
KontoManager
Wenn Sie das deLUXE-ERP Modul KontoManager nutzen, können Sie ebenfalls wie gewohnt Sammelüberweisungen erstellen und durchführen.
Je nach Systemeinstellung ist eine optionale Empfängerüberprüfung (Opt-In) möglich.
Das gibt Ihnen die Flexibilität, den neuen Prozess individuell an Ihre Unternehmensrichtlinien anzupassen.
SEPA-Zahlungsverkehr
Bei Verwendung des deLUXE-ERP Moduls SEPA-Zahlungsverkehr – also wenn Zahlungen über das Onlinebanking Ihrer Hausbank oder über Programme wie S-Firm, BL-Banking oder ähnliche Tools eingereicht werden – können Sie manuell festlegen, ob eine Empfängerüberprüfung (Opt-In) erfolgen soll oder nicht.
So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre SEPA-Prozesse.
Jetzt Prozesse vorbereiten
Damit die Umstellung zum 05.10.2025 reibungslos verläuft, sollten Sie Ihre internen Abläufe und Stammdaten jetzt prüfen:
- Stimmen Empfängernamen und IBAN in Ihren Stammdaten exakt überein?
- Sind Ihre deLUXE-ERP Prozesse auf die neue Prüfung vorbereitet?
- Haben Sie klare interne Regeln zur Zahlungsfreigabe bei Abweichungen definiert?
- Unterstützen Ihre Banken die neuen Anforderungen?
- Wurde schon das deLUXE-ERP ModulUpdate „SEPA-Zahlungsverkehr“ durchgeführt?
Eine saubere Stammdatenpflege ist entscheidend – denn die Verantwortung für korrekte Empfängerdaten liegt vollständig beim Auftraggeber.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Mit deLUXE-ERP sind Sie bestens vorbereitet: Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Zahlungsverkehrsprozesse und Module rechtzeitig an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.