Die EU hat im Bereich SEPA-Zahlungsverkehr neue Regeln beschlossen, die ab dem 5. Oktober 2025 verbindlich gelten. Besonders betroffen sind SEPA-Überweisungen: Mit der neuen Auftragsart VoP (Verification of Payee) wird ein zusätzlicher Abgleich von Empfängername und IBAN eingeführt. Dieses Verfahren ergänzt oder ersetzt das bisherige CCS-Verfahren.
Was ändert sich?
Die sogenannte Instant-Payments-Regulierung soll Überweisungen im SEPA-Raum sicherer machen. Künftig soll bei jeder Zahlung der Empfängername mit der IBAN abgeglichen – dieser sogenannte „IBAN-Name-Check“ ist für jede Zahlung Pflicht, besonders bei Einzelüberweisungen (Quellen: ecb.europa.eu, hypovereinsbank.de).
Für Sammelüberweisungen können Unternehmen das VoP-Verfahren per Opt-out ausschließen.
Wichtig: Wenn Sie das möchten, sprechen Sie Ihre Bank rechtzeitig an, am besten schriftlich, und vereinbaren Sie, dass bei zulässigen Sammelüberweisungen keine VoP-Abfrage durchgeführt wird.
Für Einzelüberweisungen gilt: Kein Opt-out möglich – hier ist die VoP-Prüfung immer vorgeschrieben.
Auswirkungen des VoP-Prozess auf Ihren Arbeitsalltag
Die neuen Vorgaben machen insbesondere EBICS-Zahlungen aufwendiger. Eine einfache Einreichung von Zahlungen wie bisher, wird teilweise nicht mehr möglich sein, da jede Zahlung durch den Namen-IBAN-Abgleich geprüft wird. Gleichzeitig gewinnt die Pflege von korrekten und aktuellen Stammdaten an Bedeutung.
Für viele deLUXE-ERP Anwender gilt jedoch: Die verwendeten Empfängerdaten stammen in der Regel aus validierten Quellen, wie geprüften Lieferanten- oder Mandantenstammdaten. Eine zusätzliche VoP-Prüfung ist daher meist nicht notwendig.
Was bedeutet das für deLUXE-ERP?
Wir bei FUCHS EDV haben die neue Verordnung gründlich geprüft.
- Die VoP-Pflicht betrifft vor allem Privatpersonen und Banken.
- Der technische Aufwand, die VoP-Prüfung direkt in deLUXE-ERP umzusetzen, ist sehr hoch.
- Da Anwender in deLUXE-ERP problemlos Einzelüberweisungen deaktivieren* können, wäre diese Pflicht in der Praxis häufig überflüssig.
Ihre nächsten Schritte
• Prüfen Sie Ihre Zahlungsprozesse: Benötigen Sie Einzelüberweisungen überhaupt noch?
• Deaktivieren Sie bei Bedarf Einzelüberweisungen in deLUXE-ERP.*
• Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, wenn Sie das Opt-out für Sammelüberweisungen nutzen möchten.
• Achten Sie auf gepflegte Stammdaten, um Rückweisungen zu vermeiden.
*Sonderfunktion