Die EU hat im Bereich SEPA-Zahlungsverkehr mit dem VoP-Prozeß neue Regeln beschlossen, die ab dem 5. Oktober 2025 verbindlich gelten. Besonders betroffen sind SEPA-Überweisungen: Mit der neuen Auftragsart Verification of Payee wird ein zusätzlicher Abgleich von Empfängername und IBAN eingeführt. Dieses Verfahren ergänzt oder ersetzt das bisherige CCS-Verfahren.
Was ändert sich?
Die sogenannte Instant-Payments-Regulierung soll Überweisungen im SEPA-Raum sicherer machen. Künftig soll bei jeder Zahlung der Empfängername mit der IBAN abgeglichen werden – dieser sogenannte „IBAN-Name-Check“ ist für jede Zahlung Pflicht, besonders bei Einzelüberweisungen (Quellen: ecb.europa.eu, hypovereinsbank.de).
Für Sammelüberweisungen können Unternehmen das VoP-Verfahren per Opt-out ausschließen.
Wichtig: Wenn Sie das möchten, sprechen Sie Ihre Bank rechtzeitig an, am besten schriftlich, und vereinbaren Sie, dass bei zulässigen Sammelüberweisungen keine VoP-Abfrage durchgeführt wird.
Für Einzelüberweisungen gilt: Kein Opt-out möglich – hier ist die VoP-Prüfung immer vorgeschrieben.
Für Sammelüberweisungen können Unternehmen das VoP-Verfahren per Opt-out ausschließen.Auswirkungen des VoP-Prozess auf Ihren Arbeitsalltag
Durch die neuen Vorgaben ab Oktober 2025 wird in der EU der sogenannte VoP-Prozess (Verification of Payee) verpflichtend. Dabei wird bei jeder Überweisung geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt. Ziel dieser Regelung ist mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr – für Unternehmen bedeutet das jedoch zusätzliche Schritte und mehr Aufwand bei EBICS-Zahlungen.
Was heißt das konkret?
- Jede Einzelüberweisung kann künftig automatisch geprüft werden
- Falsche oder unvollständige Stammdaten können zu Rückmeldungen oder Ablehnungen führen
- Unternehmen können bei Sammelüberweisungen (≥ 2 Transaktionen) die VoP Prüfung via Opt out aktiv bei ihrer Hausbank deaktivieren
Technisch erfolgt dies z. B. über EBICS-Auftragsarten wie CCT (für reguläre) oder CIP (für Echtzeit SCT inst) ohne VoP. Mit CTV/CIV wird hingegen VoP eingeschaltet (Opt in).
Gute Nachrichten für deLUXE-ERP-Anwender
Die in deLUXE-ERP verwendeten Empfängerdaten stammen in der Regel aus validierten Stammdaten. Dadurch ist das Risiko von Rückweisungen gering. Außerdem können Sie in deLUXE-ERP bei Bedarf Einzelüberweisungen deaktivieren* und so VoP-Pflichten in vielen Fällen umgehen.
Ihre nächsten Schritte:
- Zahlungsprozesse prüfen: Brauchen Sie wirklich noch Einzelüberweisungen?
- Einzelüberweisungen deaktivieren*, wenn Sammelzahlungen ausreichen.
- Mit Ihrer Bank abstimmen: Möchten Sie das Opt-out für Sammelüberweisungen nutzen?
- Stammdaten aktuell halten: Name und IBAN müssen exakt übereinstimmen, um Rückmeldungen wie „Close Match“ oder „No Match“ zu vermeiden.
In der Praxis bedeutet dies
- Sammelüberweisungen (mehrere Zahlungen): Opt-out möglich – aber Haftungsrisiko beachten!
- Einzelüberweisungen (eine Zahlung): Immer mit VoP – kein Opt-out.
Wichtig zu beachten
- Bei VoP-Prüfung und Ergebnis „Match“ haftet die Bank für eine Falschüberweisung.
- Bei „Close-Match“ oder „No-Match“ haftet das Unternehmen.
- Wenn Sie sich bewusst für ein Opt-out bei Sammelüberweisungen entscheiden, tragen Sie in der Regel das volle Haftungsrisiko selbst
Wir bei FUCHS EDV haben die Änderungen bereits berücksichtigt. Mit den richtigen Einstellungen in deLUXE-ERP sind Sie bestens vorbereitet!
*Sonderfunktion in deLUXE-ERP – sprechen Sie uns gerne an.