E-Rechnungspflicht 2025–2028 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland verändert aktuell die Rechnungsprozesse aller Unternehmen. Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. In den kommenden Jahren wird die digitale Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend – bis spätestens 2028 für alle Unternehmen.

Für viele Unternehmen bedeutet das:

  • Anpassung der Rechnungsprozesse
  • Integration der E-Rechnung in ERP-Systeme
  • automatisierte Verarbeitung eingehender Rechnungen
  • revisionssichere Archivierung gemäß GoBD

Als ERP-Spezialist und Digitalisierungspartner unterstützt FUCHS EDV Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnung – sowohl für bestehende deLUXE-ERP Anwender als auch für Unternehmen, die eine moderne ERP-Lösung suchen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt wird.

Wichtig: Eine PDF-Rechnung gilt rechtlich nicht als E-Rechnung, da sie nicht automatisch verarbeitet werden kann.

Typische Formate sind:

Diese Formate ermöglichen:

  • automatische Verarbeitung im ERPE-Rechnungspflicht | deLUXE-ERP
  • digitale Rechnungsprüfung
  • automatisierte Buchung
  • schnelle Archivierung

Die E-Rechnung ist damit ein wichtiger Baustein der digitalen Unternehmensprozesse.

Gesetzliche Fristen der E-Rechnungspflicht

Die Einführung erfolgt schrittweise durch das Wachstumschancengesetz.

2025 – Empfangspflicht für E-Rechnungen

Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein:

  • E-Rechnungen zu empfangen
  • strukturierte Rechnungsformate zu verarbeiten

Das betrifft auch Unternehmen, die bisher ausschließlich Papier- oder PDF-Rechnungen verwendet haben.

2025–2026 – Übergangsphase

In dieser Zeit dürfen Unternehmen weiterhin:

  • Papierrechnungen
  • PDF-Rechnungen

versenden.

Die Pflicht betrifft zunächst nur den Empfang von E-Rechnungen.

2027 – Pflicht zum Versand für größere Unternehmen

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz ihre Rechnungen im B2B-Bereich als E-Rechnung ausstellen.

2028 – E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen

Ab 1. Januar 2028 gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich.

Dann sind:

  • Papierrechnungen
  • PDF-Rechnungen ohne strukturiertes Datenformat

nicht mehr zulässig.

E-Rechnung in deLUXE-ERP – der Schlüssel zur Automatisierung

Die Einführung der E-Rechnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für Unternehmen.

Integriert in ein ERP-System lassen sich Rechnungsprozesse vollständig digitalisieren.

Vorteile:

  • automatische Erstellung von E-Rechnungen
  • automatische Verarbeitung eingehender Rechnungen
  • direkte Übergabe an Buchhaltung und Finanzsysteme
  • weniger manuelle Arbeit
  • geringere Fehlerquote
  • schnellere Zahlungsprozesse

Besonders in Verbindung mit einem modernen ERP-System wie deLUXE-ERP lassen sich Rechnungsprozesse vollständig automatisieren.

Revisionssichere Archivierung von E-Rechnungen – ein entscheidender Punkt

Ein häufig unterschätzter Aspekt der E-Rechnungspflicht ist die gesetzeskonforme Archivierung.

Unternehmen sind verpflichtet, Rechnungen revisionssicher und unveränderbar aufzubewahren.

Dabei gelten unter anderem folgende Anforderungen:

  • Speicherung im Originalformat (z. B. XML)
  • unveränderbare Archivierung
  • vollständige Nachvollziehbarkeit
  • jederzeitige Prüfbarkeit für Finanzbehörden
  • Aufbewahrung für 10 Jahre

Es reicht nicht aus, nur eine PDF-Darstellung zu speichern.

Deshalb ist eine professionelle Archivlösung unverzichtbar.

Unsere Lösung: E-Rechnung mit revisionssicherer Archivierung

FUCHS EDV bietet gemeinsam mit einem spezialisierten Partner eine perfekte Lösung für die gesetzeskonforme E-Rechnung.

Unsere Lösung umfasst:

✔ Erstellung von E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD)
✔ automatischen Empfang von E-Rechnungen
✔ ERP-Integration
✔ automatisierte Rechnungsverarbeitung
✔ revisionssichere Archivierung gemäß GoBD
✔ digitale Dokumentenverwaltung

Damit erfüllen Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern profitieren auch von effizienten digitalen Geschäftsprozessen.

E-Rechnung für deLUXE-ERP Anwender

Für Unternehmen, die bereits mit deLUXE-ERP arbeiten, lässt sich die E-Rechnung optimal integrieren.

Möglichkeiten:

  • automatische Erstellung von ZUGFeRD- oder XRechnung-Formaten
  • direkter Versand aus dem ERP
  • automatischer Import eingehender Rechnungen
  • Workflow für Rechnungsprüfung
  • revisionssichere Archivierung

Damit wird die E-Rechnung zu einem integrierten Bestandteil der digitalen Unternehmensprozesse.

E-Rechnung als Chance für die Digitalisierung

Unternehmen, die frühzeitig auf E-Rechnung umstellen, profitieren von zahlreichen Vorteilen:

  • weniger Papier
  • weniger manuelle Arbeit
  • automatisierte Buchhaltung
  • schnellere Rechnungsprozesse
  • bessere Datenqualität
  • geringere Kosten

Die E-Rechnung ist damit ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Auch wenn die vollständige Pflicht erst 2028 gilt, müssen Unternehmen bereits heute vorbereitet sein.

Gründe:

  • Empfangspflicht seit 2025
  • Geschäftspartner stellen zunehmend auf E-Rechnung um
  • ERP-Systeme müssen angepasst werden
  • Archivierung muss GoBD-konform erfolgen

Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich:

  • effiziente Prozesse
  • rechtliche Sicherheit
  • Wettbewerbsvorteile

FAQ zur E-Rechnungspflicht

Muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können.

Reicht eine PDF-Rechnung aus?

Nein. Eine PDF-Datei gilt rechtlich nicht als E-Rechnung, da sie kein strukturiertes Datenformat enthält.

Ab wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen versenden?

  • ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz
  • ab 2028 für alle Unternehmen im B2B-Bereich

Wie müssen E-Rechnungen archiviert werden?

E-Rechnungen müssen im Originalformat revisionssicher gespeichert werden und für mindestens 10 Jahre verfügbar sein.

Jetzt E-Rechnungspflicht mit FUCHS EDV umsetzen

FUCHS EDV unterstützt Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnungspflicht – von der Beratung bis zur technischen Umsetzung.

Unsere Leistungen:

  • ERP-Integration der E-Rechnung
  • Lösungen für deLUXE-ERP Anwender
  • automatisierte Rechnungsprozesse
  • revisionssichere Archivierung
  • Digitalisierung der Buchhaltung

Informieren Sie sich jetzt über deLUXE-ERP Lösungen zum Empfang und zum Versand von E-Rechnungen.