deLUXE-Modul „DSGVO-Auskunft“

Ab dem 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ohne eine weitere Übergangsfrist wirksam und ab diesem Tage steht Privatpersonen das Recht zu, von einem verantwortlichen, datenverarbeitenden Unternehmen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob über sie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Mit dem neuen deLUXE-Modul „DSGVO-Auskunft“ erhalten berechtigte Anwender adhoc eine Übersicht, über alle zu einer Person gespeicherten Daten und erfüllen somit mühelos ihre Pflicht, privatpersonen Auskunft über alle zu ihr in der Warenwirtschaft gespeicherten Daten zu geben. Mit den aktuellen Funktionalitäten erleichtert das Modul deLUXE-ERP Anwendern den schnellen, unkomplizierten Zugriff auf personenbezogene Daten.

Das deLUXE-Modul erzeugt unkompliziert und auf Knopfdruck eine detaillierte Übersicht aller relevanten Daten zu einem Geschäftspartner. So werden beispielsweise persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum oder Anschrift, sowie die Verarbeitung in Dokumenten oder anderen Korrespondenzen sowie der Export an Dritte (Steuerberater, Paketdienstleister,…) ausgewiesen.

Die Auskunft kann zusammen mit einem Begleitschreiben in Form eines PDF-Dokuments oder als Datenexport an die betroffene Person übermittelt werden.